1. Der Vertragsabschluss
Der Vertrag für die Vermietung einer Gästewohnung wird befristet nach Tagen abgeschlossen.
Ein Mietvertrag gilt als abgeschlossen, sobald die Gästewohnung bestellt (z.B. durch ein ausgefülltes
und übermitteltes Buchungsformular) und zugesagt ist. Der Eingang ihrer Buchung als E-Mail, Fax oder
Brief gilt als verbindliche Bestellung! Die Zusage erfolgt telefonisch, per Fax oder Mail. Der Abschluss
des Vertrages verpflichtet beide Partner zur Erfüllung, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag
abgeschlossen wurde.
2. Die Zahlung der Miete
Die Miete ist vor Anreise zu bezahlen. Bei Bezahlung per Überweisung auf unser Geschäftskonto
mit Zahlungsziel, bitten wir Sie, uns eine Kostenübernahme oder Überweisungsträger zukommen zu lassen.
3. An- und Abreise
Die ungefähre Anreisezeit sollte durch den Gast 24 Stunden vorher mitgeteilt werden.
Unsere reguläre Anreisezeit ist Mo – Fr von 11 bis 13 und 15 bis 17 Uhr oder nach Absprache.
Check out ist 10 Uhr. Erkundigen Sie sich beim einchecken ob evtl. späteres auschecken möglich ist.
Gästen, die nach 10 Uhr bzw. nach der vereinbarten Zeit auschecken, wird eine weitere Übernachtung
berechnet.
4. Hausordnung
Die Gästewohnungen befinden sich in einem Haus, wo mehrere Mieter wohnen. Ruhestörender Lärm
ist zu vermeiden, was auch für den Hof und das Treppenhausbereich gilt. Unsere Gäste werden gebeten
sich jederzeit verantwortungs- und rücksichtsvoll zu verhalten. Der Mieter trägt die Verantwortung dafür,
dass das Apartment im gleichen Zustand wie bei Ankunft verlassen wird bzw. Schäden bis zur Abreise
behoben werden.
Wir ihre Gastgeber behalten uns das Recht vor, vom Mieter die Kosten für jeglichen Verlust oder Schäden
am Apartment und am Inventar einzufordern, der durch Respekt- oder verantwortungsloses Verhalten
entstanden ist. Die Mieter verpflichten sich, jederzeit den Aufenthalt anderer Gäste im Gästehaus zu
respektieren. Rücksichtloses Verhalten, welches andere Gäste und Nachbarn stört (z.B. laute Partys,
laute Musik, Schreien, Herumrennen, unakzeptables obszönes Verhalten) wird keinesfalls toleriert
und kann zur sofortigen Ausweisung aus den Apartments führen.
Bei Zuwiderhandlung halten wir ihre Gastgeber uns das Recht vor, die zur Verfügungsstellung des
Mietobjekts ohne Rückzahlung bereits gezahlter Beträge zu beenden.
Schließen Sie bitte alle Fenster beim Verlassen der Wohnung. Bitte seien Sie so freundlich darauf zu
achten. Beim Verlassen der Wohnung das Licht zu löschen und gegebenenfalls das Heizungsventil
zu drosseln.
5.Der Verlust der übergebenen Schlüssel durch den Vermieter
Bei Verlust des Schlüssels der Gästewohnung haftet der Mieter mit 100 Euro, da der Zylinder
Komplett ausgetauscht werden muss.
6. Rücktritt durch den Mieter der Gästewohnung
Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen. Im Streitfall hat der Mieter der Gästewohnung die
Kündigung nachzuweisen. Der Mieter der Gästewohnung ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme
der vertraglichen Leistungen für den gebuchten und zugesagten Zeitraum folgenden Preis an den
Vermieter zu entrichten:
Kündigungszeitpunkt |
Schadensersatz |
bis 21 Tage (zu Messezeiten bis 30 Tage) |
0 % Schadensersatz |
ab 21 Tage |
10 % Schadensersatz |
ab 14 Tage |
25 % Schadensersatz |
ab 7 Tage |
50 % Schadensersatz |
ab 3 Tage |
70 % Schadensersatz |
vor Beginn des Mietverhältnisses. |
des Vertraglich vereinbarten Mietpreises. |
7.Haustiere
Das Mitbringen und Halten von Haustieren in den Gästewohnungen ist den Mietern nicht gestattet, weil
sich dadurch eine Vermarktung der Wohnungen an die Zielgruppe von Allergikern ausschließt.
8. Internet
Freies Gäste-Wlan (es wird aber keine störungsfreie Internetverbindung garantiert und die Benutzung ist
auf eigene Gefahr)
9. Datenschutz
Personengebundene Daten des Mieters der Gästewohnungen werden nur im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes
(TDDSG) erhoben. Sie werden dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der
Gästewohnungen notwendig ist.
10. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist das Amtsgericht Ratingen.